1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für das über mivexiodwell.com bereitgestellte Onlineangebot für Kunden in Deutschland. Sie betrifft Ecksofas, Sessel, Zweisitzer-Sofas, Gartenbänke, Gartenhäuser und Garten-Sessel. Die Lieferung wird innerhalb des gesamten deutschen Bundesgebiets angeboten.
Sie beschreibt unsere Grundsätze im Umgang mit Umweltinformationen, Materialien, Verpackungen, Versand, Nutzung und Pflege sowie der Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung von Möbeln und Verpackungsbestandteilen.
Aus dieser Richtlinie entstehen keine zusätzlichen Dienstleistungen wie Möbelvermietung, Reparaturen vor Ort, Abholung alter Möbel, Rücknahme von Verpackungen oder CO₂-Kompensation.
2. Umweltgrundsätze
Umweltbezogene Themen werden sachlich, nachvollziehbar und ohne irreführende Aussagen behandelt. Dabei achten wir insbesondere auf einen angemessenen Einsatz von Materialien, einen ausreichenden Produktschutz und die Vermeidung unnötiger Verpackungsbestandteile.
Umweltangaben werden nur verwendet, wenn ihr tatsächlicher Bezug und ihre sachliche Grundlage erkennbar sind. Allgemeine Ziele oder Grundsätze werden nicht als bereits erreichte und nachgewiesene Umweltleistung dargestellt.
Es werden keine unbelegten Zusagen zu Emissionsminderungen, Recyclinganteilen, erneuerbaren Energien, Abfallvermeidung oder einem bestimmten Zeitpunkt für Netto-Null-Emissionen gemacht.
3. Produkt-, Material- und Zertifizierungsinformationen
Maßgeblich sind die Angaben auf der jeweiligen Produktseite. Dazu können insbesondere Materialien, Konstruktion, Maße, vorgesehener Einsatzbereich, Pflegehinweise und nachweisbare Zertifizierungen gehören.
Da sich die Produkte hinsichtlich Material, Aufbau, Verpackung und Verwendung unterscheiden können, werden Umweltmerkmale nicht pauschal auf das gesamte Sortiment übertragen.
Umweltbezogene Produktinformationen sollen:
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Dem konkret beschriebenen Produkt, Material oder Bestandteil zugeordnet sein.
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Den tatsächlichen Umfang der Aussage erkennen lassen.
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Auf nachvollziehbaren und überprüfbaren Informationen beruhen.
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Eigenschaften einzelner Bestandteile nicht auf das gesamte Produkt übertragen.
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Merkmale der Verpackung nicht als Eigenschaften des Möbels darstellen.
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Keine weitergehende Wirkung versprechen, als durch die vorhandenen Informationen gestützt wird.
Enthält nur ein bestimmter Bestandteil Recyclingmaterial, wird das gesamte Produkt nicht als vollständig aus recycelten Materialien bestehend beschrieben. Ist lediglich ein Teil der Verpackung verwertbar, wird daraus keine vollständige Recyclingfähigkeit des Möbelstücks abgeleitet.
Bezeichnungen wie Massivholz, Recyclingholz, recyceltes Metall, Naturfasern oder nachwachsende Rohstoffe werden nur verwendet, wenn die jeweilige Produktinformation diese Beschreibung unterstützt.
Eine natürliche, pflanzliche oder holzbasierte Herkunft bedeutet nicht automatisch, dass ein Material geringe Umweltauswirkungen verursacht, schadstoffarm ist oder aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Quellen stammt.
Zertifizierungen oder Umweltzeichen werden nur angegeben, wenn sie tatsächlich für das betreffende Produkt, Material oder den beschriebenen Vorgang gelten, korrekt bezeichnet werden und ihr Anwendungsbereich nachvollziehbar ist. Eine Zertifizierung einzelner Produkte wird nicht auf das gesamte Sortiment oder das Onlineangebot übertragen.
Nicht vorliegende Angaben zu Lebenszyklusanalysen, Produktfußabdrücken, Materialherkunft, Recyclinganteilen sowie Produktions- oder Transportemissionen werden weder geschätzt noch ergänzt.
4. Produktauswahl, Nutzung und Pflege
Eine geeignete Produktauswahl sowie eine sachgerechte Montage, Verwendung und Pflege können dazu beitragen, vorzeitige Beschädigungen und unnötige Ersatzkäufe zu vermeiden.
Vor einer Bestellung sollten Kunden insbesondere:
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Die Produktmaße mit dem vorgesehenen Stellplatz vergleichen.
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Türen, Flure, Treppen, Aufzüge und weitere Transportwege ausmessen.
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Den auf der Produktseite genannten Einsatzbereich beachten.
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Bei Ecksofas die Ausrichtung und Position der langen und kurzen Seite prüfen.
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Den Lieferumfang und mögliche Montageanforderungen kontrollieren.
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Die Eignung für Innen- oder Außenbereiche anhand der konkreten Produktbeschreibung beurteilen.
Montage, Reinigung und Pflege sollten entsprechend den produktspezifischen Hinweisen erfolgen. Eine für ein bestimmtes Material geeignete Reinigungs- oder Pflegemethode kann für andere Materialien ungeeignet sein.
Es wird nicht pauschal zugesagt, dass alle Möbel reparierbar, vollständig zerlegbar, aufrüstbar oder für eine bestimmte Nutzungsdauer ausgelegt sind. Ebenso wird nicht angenommen, dass sämtliche Gartenmöbel oder Gartenhäuser dauerhaft ungeschützt im Freien stehen können.
Pflegehinweise beschränken keine Ansprüche bei mangelhaften, beschädigten oder nicht vertragsgemäß gelieferten Produkten.
5. Verpackung und Entsorgung von Verpackungsmaterialien
Möbel benötigen während des Transports eine an Größe, Gewicht, Konstruktion und Empfindlichkeit angepasste Verpackung. Diese kann dazu dienen, Feuchtigkeit, Kratzer, Stöße, Verformungen oder den Verlust einzelner Teile zu vermeiden.
Bei der Auswahl der Verpackung werden insbesondere ein ausreichender Produktschutz, eine angemessene Verpackungsgröße und die Vermeidung unnötiger Verpackungsbestandteile berücksichtigt.
Die Verpackungsart kann sich je nach Produkt unterscheiden. Eine Sendung kann beispielsweise Papier, Karton, Folien, Polstermaterialien, Holzbestandteile, Metallbefestigungen, Klebebänder, Etiketten oder Verbundmaterialien enthalten. Nicht jede Sendung enthält sämtliche dieser Materialien.
Es wird nicht pauschal behauptet, dass alle Verpackungen vollständig recycelbar, biologisch abbaubar, kompostierbar, plastikfrei oder ausschließlich aus Recyclingmaterial hergestellt sind.
Nach dem Auspacken sollten Verpackungsbestandteile soweit möglich nach den tatsächlich verwendeten Materialien getrennt werden. Die richtige Zuordnung hängt von der Materialzusammensetzung und den örtlichen Entsorgungsregeln ab.
Für die Entsorgung sollten insbesondere berücksichtigt werden:
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Materialkennzeichnungen auf der Verpackung.
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Hinweise des örtlichen Entsorgungsträgers.
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Vorgaben kommunaler Sammel- und Recyclingstellen.
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Besondere Anforderungen für Verbundmaterialien oder sperrige Verpackungsbestandteile.
Verpackungen sollten nicht verbrannt, vergraben oder unkontrolliert entsorgt werden. Die im Kontaktbereich genannte Anschrift ist keine Verpackungsannahme- oder Entsorgungsstelle.
Diese Richtlinie ersetzt keine anwendbaren verpackungsrechtlichen Verpflichtungen und stellt keinen Nachweis über Registrierungen, Systembeteiligungen oder Verpackungszertifizierungen dar.
6. Versand und Logistik
Die tatsächliche Versandart richtet sich unter anderem nach Produktgröße, Gewicht, Verpackung, Lieferadresse und den verfügbaren logistischen Möglichkeiten.
Soweit praktisch möglich, wird auf eine angemessene Abstimmung zwischen Produktschutz, Verpackungsumfang und Transportanforderungen geachtet. Daraus folgt keine Zusage, dass Bestellungen zusammengefasst, ausschließlich mit bestimmten Fahrzeugen befördert oder über besonders kurze Transportwege geliefert werden.
Es werden keine pauschalen Aussagen über klimaneutrale Transporte, Elektrofahrzeuge, Schienenverkehr, Emissionsausgleich, erneuerbare Energien an Lagerstandorten oder ausschließlich regional gelegene Versandorte gemacht.
Umweltaspekte führen nicht zu einer Änderung der veröffentlichten Versandbedingungen, Bearbeitungszeiten, Lieferzeiträume oder Zustellungsbedingungen.
7. Vermeidung unnötiger Transporte
Klare Produktinformationen und sorgfältiges Messen vor der Bestellung können dazu beitragen, vermeidbare Rücksendungen wegen unpassender Maße, ungeeigneter Ausrichtung oder eines nicht passenden Einsatzbereichs zu reduzieren.
Vor dem Kauf sollten insbesondere folgende Angaben geprüft werden:
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Produktmaße.
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Farbe und Ausführung.
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Materialien.
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Lieferumfang.
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Ausrichtung eines Ecksofas.
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Vorgesehener Einsatzbereich.
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Montage- und Stellfläche.
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Türen und weitere Transportwege.
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Vollständigkeit der Lieferadresse.
Die Vermeidung unnötiger Transporte ist kein Grund, berechtigte Rücksendungen oder die Bearbeitung beschädigter, falscher oder unvollständiger Lieferungen abzulehnen.
8. Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung von Möbeln
Am Ende der Nutzungsdauer hängt die geeignete Behandlung eines Möbelstücks insbesondere von Material, Konstruktion, Zustand, sicherer Zerlegbarkeit sowie den örtlichen Wiederverwendungs- und Entsorgungsmöglichkeiten ab.
Soweit dies sicher und praktisch möglich ist, können folgende Möglichkeiten geprüft werden:
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Weitere Nutzung des Möbelstücks.
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Weitergabe eines noch funktionsfähigen Produkts.
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Sachgerechte Reparatur, sofern Konstruktion und Zustand dies erlauben.
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Trennung geeigneter und sicher lösbarer Materialien.
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Nutzung örtlicher Recycling- oder Sperrmüllangebote.
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Beachtung der Hinweise kommunaler Entsorgungsträger.
Nicht jedes Möbelstück kann repariert, vollständig zerlegt, weitergegeben oder vollständig verwertet werden. Ebenso steht nicht für jedes Material an jedem Ort ein geeigneter Recyclingweg zur Verfügung.
Beschichtete, verleimte, behandelte oder aus Verbundmaterialien bestehende Bestandteile sollten nicht ohne Prüfung der örtlichen Vorschriften verbrannt werden.
Diese Richtlinie begründet keine Abholung alter Möbel, keine Demontage vor Ort, keinen Rückkauf, keine Inzahlungnahme und keine Organisation von Möbelspenden.
9. Angaben von Liefer- und Dienstleistungspartnern
Produktbereitstellung, Verpackung, Lagerung und Versand können verschiedene Liefer-, Produktions-, Lager-, Verpackungs- und Logistikpartner einbeziehen.
Umweltbezogene Angaben solcher Partner werden nur übernommen, wenn sie einem konkreten Produkt oder Vorgang zugeordnet werden können und ausreichend nachvollziehbar sind. Allgemeine Werbeaussagen werden nicht ungeprüft als bestätigte Produkteigenschaften dargestellt.
Es wird nicht pauschal behauptet, dass sämtliche beteiligten Partner:
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Nach einem einheitlichen Umweltstandard arbeiten.
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Umwelt- oder Sozialaudits durchlaufen haben.
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Ausschließlich zertifizierte Materialien einsetzen.
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Erneuerbare Energien verwenden.
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Vollständig rückverfolgbare Lieferketten besitzen.
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Klimaneutral oder abfallfrei arbeiten.
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In Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union ansässig sind.
Eine für ein bestimmtes Produkt geltende Zertifizierung oder Materialerklärung wird nicht als Zertifizierung des gesamten Onlineangebots dargestellt.
10. Umwelt-, Klima- und Emissionsaussagen
Umweltbezogene Aussagen müssen klar, konkret und sachlich belegbar sein. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“ oder „ressourcenschonend“ werden nicht ohne eine nachvollziehbare Erläuterung des tatsächlichen Bezugs verwendet.
Bei einer Umweltangabe soll erkennbar sein:
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Ob sie sich auf das gesamte Produkt, einen Bestandteil, die Verpackung oder den Versand bezieht.
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Welche Materialeigenschaft oder Umweltwirkung gemeint ist.
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Auf welchen Informationen oder Prüfungen die Aussage beruht.
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Für welchen Zeitraum oder Anwendungsbereich sie gilt.
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Ob eine unabhängige Prüfung vorliegt.
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Welche Einschränkungen bestehen.
Aussagen zu Klimaneutralität, CO₂-Neutralität, Netto-Null-Emissionen, Emissionsfreiheit oder vollständigem Emissionsausgleich werden nur verwendet, wenn dafür klare, überprüfbare Daten und eine geeignete Berechnungsmethode vorliegen.
Zukünftige Umweltziele werden nicht als bereits erreichte Ergebnisse dargestellt. Unklare Symbole, selbst erstellte Umweltzeichen oder nicht erläuterte grüne Kennzeichnungen werden nicht eingesetzt, um eine unabhängige Zertifizierung anzudeuten.
11. Verbraucherrechte
Diese Richtlinie beschränkt keine Rechte, die Kunden nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften oder den veröffentlichten Verkaufsbedingungen zustehen.
Umweltaspekte ändern insbesondere nicht:
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Die Anforderungen an die vertragsgemäße Beschaffenheit eines Produkts.
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Rechte bei Mängeln, Transportschäden oder Falschlieferungen.
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Rechte bei fehlenden Bestandteilen.
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Das gesetzliche Widerrufsrecht.
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Freiwillig eingeräumte Rückgabemöglichkeiten.
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Ansprüche auf Erstattung.
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Datenschutz-, Beschwerde- und Rechtsbehelfsrechte.
Kunden müssen aus Umweltgründen weder ein beschädigtes noch ein falsches oder unvollständiges Produkt behalten.
12. Änderungen dieser Richtlinie
Diese Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich Produktkategorien, Materialinformationen, Verpackungsarten, Lieferabläufe, tatsächliche Umweltmaßnahmen, nachweisbare Zertifizierungen, rechtliche Anforderungen oder die Struktur des Onlineangebots ändern.
Umweltangaben, die nicht mehr zutreffen oder nicht mehr ausreichend belegt werden können, werden geprüft, berichtigt oder entfernt.
Die aktualisierte Fassung wird veröffentlicht. Eine feste Aktualisierungshäufigkeit oder eine Benachrichtigung sämtlicher Kunden per E-Mail wird nicht zugesagt.
13. Kontakt
Bei Fragen zu dieser Richtlinie, zu konkreten Materialangaben oder zu Verpackungsinformationen kann unser Kundenservice kontaktiert werden. Die Kontaktaufnahme per E-Mail wird empfohlen; bei Fragen zu einem bestimmten Produkt oder einer bestehenden Bestellung sollten der Produktname oder die Bestellnummer angegeben werden.
E-Mail: promotion@mivexiodwell.com
Telefon: +81 (802) 748 21 83
Adresse: 2-7-44 SEKIZAWA, FUJIMI-STADT, PRÄFEKTUR SAITAMA 354-0025, JAPAN
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